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Inhalt:
BAUSTEIN 3

Beratungs- und Beschwerdewege

Kontaktpersonen als wichtige Stütze. 

Für ein wirkungsvolles Schutzkonzept sind interne und externe Kontaktpersonen unerlässlich. Ziel dabei ist immer Klarheit und Transparenz. Allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen muss klar sein, an wen sie sich zur Vorbeugung gegen Gewalt, zur Intervention und für den Umgang mit Fällen wenden können. Es muss zudem klar sein, wie man sich beschweren kann und dass wer sich meldet auch tatsächlich ein offenes und interessiertes Ohr findet.

Was ist zu tun?

  • Auseinandersetzung mit Rechten von Kindern und Jugendlichen, sowie erwachsenen Schutzbefohlenen und der eignen Kritikbereitschaft
  • Überprüfung von bestehenden Regeln in Gruppen
  • Beschwerdewege klären veröffentlichen
  • Ansprechpersonen benennen und bekannt machen
  • usw.
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Das Institutionelle Schutzkonzept 

  • Das Schutzkonzept 

  • Kultur der Achtsamkeit und Grundhaltung Wertschätzung und Respekt

  • Partizipation

  • Risiko- und Potentialanalyse

  • 1  Personalauswahl und -entwicklung

  • 2 Verhaltenskodex

  • 3 Beratungs- und Beschwerdewege

  • 4 Dienstanweisung und hausinterne Regelungen

  • 5 Qualitätsmanagement

  • 6 Interventionsplan und Nachsorge


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Diözese Graz-Seckau

„Gewalt macht den Menschen zur Sache.“
Simone Weil

Stabsstelle Prävention Missbrauch und Gewalt, Diözese Graz-Seckau
Bischofplatz 4, 8010 Graz

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