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Inhalt:
Assistierter Suizid
12.11.2021

Sterbehilfe in Österreich

aktion leben nimmt zum neuen Gesetz Stellung

Heikel und schwierig:
Die gesetzliche Regelung der straflosen Beihilfe zur Selbsttötung beschäftigt viele Menschen sehr.

Erstellt von aktion leben österreich / Martina Kronthaler

aktion leben Österreich

STELLUNGNAHME VON AKTION LEBEN

Leider haben wir schwerwiegende Bedenken gegen das vorliegende neue Sterbeverfügungsgesetz (StVG) und die ebenfalls zur Begutachtung vorliegende Änderung im Strafgesetzbuch (§ 78 StGB).

"Vor einem Jahr beauftragte der Verfassungsgerichtshof den Gesetzgeber, er möge Sicherungsinstrumente einführen, um Missbrauch zu verhindern und dass die Entscheidung zum Suizid tatsächlich dem freien Willen entspricht und nicht aus Zwang, List oder Täuschung erfolgt.

Der Gesetzentwurf erfüllt für uns gerade diesen Auftrag nicht."




Dr. Johann Hager,
Präsident aktion leben österreich

zur Stellungnahme

WESENTLICHE KRITIKPUNKTE AUS UNSERER STELLUNGNAHME:

1.
Das Vorliegen einer Sterbeverfügung ist NICHT Voraussetzung für einen straflosen assistierten Suizid.

In der Regelung für die Sterbeverfügung sind Bedenkfrist und Dokumentation vorgesehen. Nach dem derzeitigen Vorschlag muss eine Sterbeverfügung aber nicht verpflichtend errichtet werden.

Unsere Forderung lautet daher: Für einen assistierten Suizid muss es IMMER eine Sterbehilfeverfügung geben.

2.
Die Definition der Erkrankung, die vorliegen muss, ist extrem weit auslegbar.

Assistierte Suizide sollen laut Gesetzesentwurf nicht jedem, sondern nur einer bestimmten Personengruppe zugänglich gemacht werden. Die Beschreibung der Voraussetzung ist allerdings so formuliert, dass auch Volkskrankheiten wie Diabetes oder psychische Erkrankungen erfasst wären.

Unsere Forderung lautet daher: Damit der Personenkreis, der assistierten Suizid  durchführt, tatsächlich eingeschränkt bleibt, sind Präzisierungen nötig (rasche Verschlechterungsprognose, erhebliche Beeinträchtigung der Lebensführung).

3.
Zwei unspezifische medizinische Aufklärungsgespräche sind zu wenig, um Zwangslagen aufdecken und Alternativen anbieten zu können.

Es sind zwei medizinische Aufklärungsgespräche vorgesehen. Hier fehlt ganz viel, um Menschen in ihrer Verzweiflung verstehen und helfen zu können.

Unsere Forderung lautet daher, dass vor der Errichtung einer Sterbeverfügung verpflichtend eine ergebnisoffene psychosoziale Beratung durchzuführen ist, die weder organisatorisch noch räumlich oder funktional mit der Ausführung von Selbsttötung befasst sein darf.

STIMMEN SIE UNSERER STELLUNGNAHME ZU

Auf der Parlamentsseite können Sie die Stellungnahme im vollen Wortlaut lesen sowie ihr zustimmen. Dort finden Sie auch alle anderen Stellungnahmen, die inzwischen eingelangt sind.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Ihre
Mag. Martina Kronthaler
Generalsekretärin

aktion leben österreich
 A-1150 Wien, Diefenbachgasse 5/5
 T: +43.1.512 52 21 | F: +43.1.512 52 21-25 | E: info@aktionleben.at

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